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09.01.2025 | Blutspenden im GH Fritsch |
10.07.2025 | Blutspenden im GH Fritsch |
Ausbildung Teil 1
Mit Jahresbeginn 2011 wurde eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Tonnen geschaffen. Um diese spezielle Fahrerlaubnis zu erwerben, muss das Feuerwehrmitglied Inhaber eines B-Führerscheins sein und in der eigenen Feuerwehr sowohl eine Ausbildung als auch jeweils eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Da auch die kleineren Einsatzfahrzeuge aufgrund der stetig umfangreicher werdenden Ausrüstung immer schwerer geraten, soll diese Möglichkeit für eine jederzeit ausreichende Anzahl verfügbarer Einsatzfahrer sorgen.
Inhalte des ersten Ausbildungsteils
Der Kraftfahrer im Feuerwehrdienst, Verhalten bei Einsatzfahrten, spezielles Straßenverkehrsrecht für Lenker von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugtechnik der von der Berechtigung gemäß § 1 Abs. 3 FSG umfassten Fahrzeuge, praktische Ausbildung mit mehreren Übungsfahrten
Verwendete Fahrzeuge
KLF Mercedes